2021 ein neues Jahr mit neuen Herausforderungen
Ein neues Jahr – wir sind gespannt, was es uns zu bieten hat, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Weiterhin beschäftigt uns leider das Thema Corona. Die Hoffnung, es 2020 hinter uns gelassen zu haben, hat sich leider nicht erfüllt. Daher wünschen wir uns für Sie: Bleiben Sie gesund.
Dieselbe Entschlossenheit wie im Kampf gegen Covid-19 fordert die Klimaschutzbewegung“ „Fridays for Future“ für den Umgang mit dem Klimawandel. Aktivistin Lou Töllner aus Hannover findet es beeindruckend zu sehen, wie deutlich und stark die Politik reagieren könne, wenn sie denn wolle. Die Mitbegründerin von Fridays for Future in Niedersachsens Hauptstadt sieht Parallelen bei der Corona und Klimakrise – so zum Beispiel die Notwendigkeit, die Wissenschaft ernst zu nehmen. Die Leugner des Klimawandels und die Kritiker der Corona-Maßnahmen seien zwar, so Töllner, „sehr laute Gruppen, aber zum Glück auch sehr kleine“.
Sowohl in Sachen Corona als auch beim Klimawandel gibt es dieses Jahr einige Änderungen. Zum 1. Januar 2021 wurde erstmals ein Preis für CO₂-Emissionen in Deutschland eingeführt. Der CO₂-Preis, auch CO₂-Steuer genannt, führt zu höheren Energiepreisen für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Betroffen sind unter anderen Industriebetriebe, Verkehrsunternehmen, die Gebäudewirtschaft und auch alle Privatverbraucher.
Pro Tonne CO₂, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Nach und nach steigt der Preis, der an die Kunden weitergegeben wird. Benzin verteuert sich dadurch laut Bundesregierung um sieben Cent pro Liter, Diesel um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Biogas ist im Rahmen einer Übergangsfrist für die Jahre 2021 und 2022 vom CO₂- Preis ausgenommen. Ab 2023 gilt der CO₂-Preis auch für die Lieferung von Biogas. Ökogas wird im Sinne des BEHG als normales Erdgas behandelt, so dass für Ökogas die oben genannten Kosten anfallen. Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutzmaßnahmen finanziert werden.
Strom ist nicht von den Belastungen aus dem BEHG betroffen. Die Emissionen der Stromerzeugung sind in Deutschland bereits im Europäischen Emissionshandel (EUETS) erfasst. Seit 2005 müssen Betreiber für jede Tonne emittiertes CO₂ eine Emissionsberechtigung abgeben.
Als Folge der Corona-Krise hat Deutschland Experten zufolge das Klimaschutzziel für 2020 übertroffen. Der Treibhausgas-Ausstoß habe im vergangenen Jahr 42,3 Prozent unter dem Wert von 1990 gelegen, ergab eine Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende. Das eigentlich schon abgeschriebene Ziel für 2020 sah 40 Prozent weniger Emissionen vor. Ohne das Corona-Virus hätte Deutschland der Analyse zufolge seinen CO₂-Ausstoß um 37,8 Prozent gemindert.
Echte Klimaschutzeffekte habe es nur im Stromsektor gegeben, denn hier gehe die CO₂-Minderung auf den Ersatz von Kohle durch Gas und erneuerbare Energien zurück, so der Direktor von Agora Energiewende. Für 2021 rechne er insgesamt wieder mit mehr Emissionen, sagt Patrick Graichen: „Verkehr und Industrie werden wieder mehr Treibhausgase ausstoßen, sobald die Wirtschaft wieder anzieht.“ Nur durch schnelles klimapolitisches Handeln könne man dem entgegenwirken.
Aktuelles | Proengeno | 01.02.2021