Vertragsabschluss am Telefon

Fast jeder kennt das: Ein kurzes freundliches Telefonat, gezielt gestellte Fragen und schon ist der Anbieterwechsel vollzogen. Immer häufiger kommt es vor, dass einige Strom- und Gasanbieter mit dubiosen Mitteln auf Kundenfang gehen. In dem Gespräch geht es meistens nur darum, ob der Kunde an einem Anbieterwechsel mit günstigerem Tarif Interesse hat.

Damit ein Unternehmen einen Privatkunden telefonisch zu Werbezwecken kontaktieren darf, muss seit 2009 zwingend dessen Einverständniserklärung vorliegen. Diese muss er zuvor schriftlich abgeben. Dies ist jedoch in den wenigsten Fällen gegeben. Unabhängig von einem vorliegenden Einverständnis muss sich das Vermittlungsgespräch selbstverständlich im rechtlichen Rahmen bewegen. Einige unserer Kunden teilten uns jedoch mit, dass das allzu häufig nicht der Fall ist.
Anrufer gaben sich als Mitarbeiter des derzeitigen Energielieferanten oder des örtlichen Grundversorgers aus.

Tipps wie Sie einen unseriösen Energieversorger am Telefon erkennen:

Was können Sie tun, wenn ein Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde?

Sie als Verbraucher haben zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und nachdem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ob dies bereits während des Telefonats geschehen kann oder ob der Kunde die Widerrufsbelehrung noch einmal in Textform erhalten muss, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich daher, vorsichtshalber den Tag des Telefonats als Fristbeginn anzusehen.

ProEngeno legt Wert auf persönlichen Kundenkontakt – kein Vertragsabschluss am Telefon

Wir, ProEngeno, sind ein seriöser Ökostrom- und Ökogas- Lieferant, ohne Callcenter. Wir legen großen Wert auf Kundenzufriedenheit und schließen Lieferverträge grundsätzlich nicht telefonisch mit Ihnen ab.

Aktuelles | Informationen | 03.09.2018

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