bne zu EEG Umlage / Netzentgelten: „Endlich Verbindlichkeit schaffen“
bne fordert eine verbindliche Bekanntgabe der Netzentgelte durch die Netzbetreiber für eine notwendige Planungssicherheit der Versorger – Proengeno unterstützt diese Forderung nachdrücklich:
Berlin, 15. Oktober 2014. Für die Verbraucher bringt die heute bestätigte Senkung der Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus Sicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) ein wenig Entlastung und sorgt für Klarheit im Markt. „Den Lieferanten fehlen dennoch weiterhin verbindliche Angaben zur Preiskalkulation, denn die Netzbetreiber veröffentlichen nach wie vor nur vorläufige oder gar keine Entgelte“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Der 15. Oktober ist nicht nur der Zeitpunkt für die Bekanntgabe der EEG-Umlage; die Netzbetreiber sollen zu diesem Termin auch ihre Netzentgelte für das kommende Jahr bekannt geben. Die Lieferanten kalkulieren anhand dieser Daten ihre Preise für das kommende Jahr. Bundesweit tätige Unternehmen müssen dabei die Entgeltbestandteile von den 1.600 Verteilnetzbetreibern für Gas und Strom und 20.000 Konzessionsgebiete berücksichtigen. Das Problem: Nach Informationen des bne halten viele Netzbetreiber weder die Terminvorgabe ein, noch geben sie verbindliche Zahlen bekannt. „Mehr als 80 Prozent der Netzbetreiber veröffentlichen vorläufige Entgelte. Mehr als die Hälfte ändert die Tarife dann zum Jahreswechsel tatsächlich noch einmal. Die Kalkulation unabhängiger Lieferanten wird so auf den Kopf gestellt und der Wettbewerb erschwert“, kritisiert Busch.
Das Agieren der Netzbetreiber führt aus bne-Sicht dazu, dass die jüngst verschärften Informationspflichten für Strom- und Gaslieferanten ins Leere laufen. „Wenn die Anbieter keine verbindlichen Daten bekommen, können sie ihren Kunden auch keine verbindlichen Angaben liefern. Jegliche Transparenzbemühungen werden damit ad absurdum geführt“, betont Busch. Der bne fordert daher, die Netzbetreiber auf eine verbindliche Bekanntgabe der Entgelte zum 15. Oktober zu verpflichten. „Die Information müssen zudem in einem einheitlichen und lesbaren Datenformat, einem elektrischen Preisblatt, zur Verfügung gestellt werden“, fordert Busch.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)
Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für die wettbewerbliche neue Energiewirtschaft. Im Unterschied zu Anbietern mit verbundenem Netz sind unsere Mitglieder frei von Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und Fairness im Energiemarkt. 2013 haben bne-Mitgliedsunternehmen in Deutschland über sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas oder energienahen Dienstleistungen beliefert.
Aktuelles | Politik | 16.10.2014